Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherren und dem Architekten, in dem detailliert der Umfang der Leistungserbringung durch den Planer festgehalten wird.
Unter der Erschließung des Baugrundes versteht man alle baulichen Maßnahmen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Dabei unterscheidet man zwischen einer öffentlichen und einer privaten Erschließung des Grundstücks.
Bevor Sie den Kauf eines Grundstückes in Erwägung ziehen, sollten Sie sich unbedingt die folgende Fragen stellen. Damit es keine bösen Überraschungen gibt und Sie entspannt Ihrem Traumhaus entgegen fiebern können!
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