«Erschließung des Baugrundes

Unter der Erschließung des Baugrundes versteht man alle baulichen Maßnahmen, die für eine Bebauung erforderlich sind.
Dabei unterscheidet man zwischen einer öffentlichen und einer privaten Erschließung des Grundstücks.

Öffentliche Erschließung:
Dies fällt unter den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand, und beinhaltet alle baulichen Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze. Private Erschließung: Dies umfasst alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis zum Hausanschluss.

Verkehrsmäßige Erschließung eines Grundstück

Laut Gesetz muss jedes Grundstück über eine geeignete Zufahrt verfügen. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz muss über das eigene Baugrundstück erfolgen. Werden Wegdienstbarkeiten gewährt, dann können auch bestehende Einrichtungen auf benachbarten Grundstücken genutzt werden. Die Zufahrten und Parkplätze können auf Abstandsflächen erstellt werden, da diese nicht bebaut werden dürfen. Falls die Anbindung an das öffentliche Straßennetz über die eigene Grundfläche nicht möglich ist, dann muss der Nachbarn die Wegdienstbarkeit zur Anbindung gewähren.

Die technische Erschließung eines Baugrundstückes

Die technischen Erschließung des Grundstückes erfasst:
  • die Leitungen zur Wasserversorgung
  • eine Ableitungen für Brauchwasser und eine Ableitungen für Oberflächenwasser (Regenwasser)
  • die Versorgungsleitungen zur Energieversorgung (Stromleitungen, Gasleitungen, Leitungen für Fernwärme)
  • die Leitungen für die Kommunikationsanlagen (Telefon und TV)

Das sollten Sie bei der Planung berücksichtigen

Falls Ihr Grundstück noch nicht vollständig erschlossen ist, muss dies bei der Planung Ihres Eigenheims berücksichtigt werden. Der Bauplaner hat dafür zu Sorgen, dass die Anbindung der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen an das Gebäude umgesetzt wird. Dabei muss die Erschließung des Baugrundes auch zeitlich und finanziell eingeplant werden. Bei entlegenen Grundstücken kann z.B. die Anbindung an die öffentliche Kanalisation und Stromversorgung sehr langwierig werden.

Welche Kosten bei der Erschließung entstehen

Bei einer öffentliche Erschließung sind die Beiträge an die entsprechenden Institutionen (Kommunen, Stromversorgungsbetriebe, Gasgesellschaften, Kabelnetzbetreiber) zu entrichten, da diese für die Anbindung des Grundstückes verantwortlich sind. Die Höhe der Kosten schwanken regional und werden vom jeweiligen Anbieter festgelegt.
Wenn Sie ein Grundstück kaufen, dann können diese Kosten bereits im Kaufpreis veranschlagt sein. Ansonsten sind diese dem Kaufpreis anzurechnen.
Wir haben Ihnen einige Beispiele für die Kostenrechnung zusammengestellt:

  • Grundstück: 800 qm
  • Abwasser: 3.950 €
  • Regenwasser: 850 €
  • Wasserversorgung: 1.520 €
  • Gasversorgung: 980 €
  • Stromversorgung: 1.360 €
  • Verkehrserschließung: 6.500 €


Die öffentlichen Erschießungskosten betragen somit 15.160 €.

Dazu kommen noch die privaten Erschießungskosten, welche Sie den Baukosten hinzurechnen müssen. Ist der Hausanschluss weit vom öffentlichen Anschlusspunkt entfernt, wird die Leitungsverlegung evt. sehr kostspielig.

Mit welchen Kosten Sie rechnen können, teilen wir Ihnen gerne telefonisch oder auch besser vor Ort mit. Nutzen Sie einfach unverbindlich unser Angebotsformular.

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